Urkunden für „Sternenkinder“

w-hnKünftig können Kinder, die mit weniger als 500 Gramm und ohne Lebenszeichen zur Welt kommen, beim Standesamt gemeldet werden. Damit kann die Geburt eines so genannten „Sternenkindes“ beurkundet und im heimischen Familien-Stammbuch eingefügt werden. Bisher konnten nur Totgeburten über 500 Gramm beurkundet werden.

Ermöglicht wird dies durch eine Novelle im deutschen Personenstandsgesetz zum 16. Mai dieses Jahres. „Diese neue Regelung gibt Eltern die Möglichkeit, jedes tot geborene Kind offiziell eintragen zu lassen“, sagt Sandra Dietz vom Heilbronner Standesamt. Seit der Neuregelung haben sich in Heilbronn bereits fünf Elternpaare Bescheinigungen ausstellen lassen.

Vorgelegt werden muss lediglich ein ärztliches Attest über eine Fehlgeburt. Auf dieser Grundlage stellt das Standesamt dann eine Urkunde aus, in der sowohl ein Vorname für das Kind eingetragen werden kann als auch der Geburtstag vermerkt wird. Die Bescheinigung fertigt das Standesamt auch für Fehlgeburten aus, die schon Jahre zurückliegen.

Nähere Auskünfte gibt Sandra Dietz vom Standesamt unter Telefon 07131/56-2750.

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