Sicher mit dem Rad unterwegs: Appell, Regeln zu beachten
Früher gab es einen gewissen Stern auf der Motorhaube, dem nachgesagt wurde, das Zeichen sei eine eingebaute Vorfahrt. Heute sind es zunehmend aggressive Radfahrer, die meinen, sich über jegliche Verkehrsregeln hinwegsetzen zu können. Mit schuldig an diesen Zuständen ist die äußerst lasche Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Während Autos mit Sicherheitsmängeln rigoros aus dem Verkehr gezogen werden, wird bei Fahrrädern weggeschaut – es könnte sich ja um einen unbequeme Aufwand handeln.
Fahrräder ohne Lampen oder Schutzblech interessieren nicht. Das wird sich auch nach dieser Pressemitteilung der Stadt Heilbronn kaum etwas ändern:
Radfahren wird als umweltfreundliches Verkehrsmittel von der Stadt Heilbronn gefördert und auf vielfältige Weise unterstützt. In den letzten Wochen mehren sich bei der Stadtverwaltung allerdings Beschwerden über verkehrswidriges Verhalten von Radfahrern. Das Ordnungsamt nimmt dies zum Anlass, auf einige Verkehrsregeln hinzuweisen. „Im Interesse der eigenen Sicherheit, aber auch der Sicherheit Dritter sollte man die Verkehrssicherheit des Rads regelmäßig kontrollieren und sich strikt an die Verkehrsregeln halten“, appelliert Ordnungsamtsleiter Bernd Werner.
Im Bereich der Heilbronner Fußgängerzonen gilt für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit. Radfahrer, die Fußgänger überholen, sind bereits zu schnell unterwegs. Leider wird auch immer wieder festgestellt, dass Radler nachts ohne Licht unterwegs sind oder rote Ampeln missachten. Gefährlich ist das unzulässige Befahren von nicht freigegebenen Gehwegen in falscher Fahrtrichtung. Vor allem an Kreuzungen und Ein-/und Ausfahrten kann es hier zu Konflikten und Unfällen mit Kraftfahrzeugen kommen, deren Fahrer nicht mit Radfahrern rechnen, die aus der „falschen“ Richtung kommen.
Auf Gehwegen gilt grundsätzlich folgendes: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den vorhandenen Gehweg benutzen. Ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auch noch auf dem Gehweg radeln, wenn sie dies möchten. Auch radelnde Kinder auf dem Gehweg sind verpflichtet, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
An Zebrastreifen haben Radfahrer im Unterschied zu Fußgängern fahrend keinen Vorrang. Das zügige Überfahren eines Zebrastreifens mit dem Rad ist ausgesprochen gefährlich und sollte unterbleiben. Nur Radfahrer, die ihren Drahtesel schieben, gelten in dieser Situation als Fußgänger.