Nachtumzug in Eppingen: Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung

Eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verfahrenseinstellungen gegen die übrigen Beschuldigten -Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn

Junge Frau soll dem Beschuldigten entglitten und mit den Beinen in heißes Wasser geraten sein.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat am 16.07.2018 Anklage gegen ein 32 Jahre altes Mitglied der Gruppierung „Bohbrigga Hexenbroda“ wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Amtsgericht Heilbronn erhoben. Wie berichtet, führte die Gruppierung „Bohbrigga Hexenbroda“ beim 16. Nachtumzug in Eppingen am 03.02.2018 einen Bollerwagen mit sich, auf dem ein Kessel mit brühend heißem Wasser transportiert wurde. Der als Hexe maskierte Beschuldigte soll die 18-jährige, die von einem Zuschauer Richtung Bollerwagen geschoben wurde, hochgehoben und über den Kessel gehalten haben. Dabei soll ihm die junge Frau entglitten und mit den Beinen in das heiße Wasser geraten sein. Sie zog sich schwere Verbrühungen zu, die über einen längeren Zeitraum stationär behandelt werden mussten.
Das Verfahren gegen die anderen 18 teilweise maskierten Mitglieder der Gruppierung wurde eingestellt, da die eindeutige Identifizierung weiterer Tatbeteiligter nicht möglich war und sich der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung nicht bestätigte.

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