Wenn sich linker Hass in Geschichtsklitterung austobt.
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So lauteten einige der Schlagzeilen, die wegen dem Spruch „Treue um Treue“ auf einer Gedenktafel am Grab dreier Soldaten der ehemaligen Waffen-SS erst zu medialer Hochform gegen den Neudenauer „Noch-Bürgermeister“ Manfred Hebeiß aufgelaufen sind, um dann in einer Nacht- und Nebelaktion zu deren Entfernung durch das Regierungspräsidium Stuttgart zu führen.
Begleitet wurde der „Fall“ von einer Anzeige gegen BM Hebeiß durch die linke Gruppe „Wehret den Anfängen“, eng verbandelt auch mit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN“, die selbst im Blick des Verfassungsschutzes steht.
Vorgeworfen wurde BM Hebeiß „Untätigkeit und Tolerierung verfassungsfeindlicher Inschriften und Aktivitäten“ in Bezug auf eine „Gedenkstätte Heldengrab“ im Neudenauer Teilort Herbolzheim, damit habe er seine Pflicht verletzt, „weil er Kennzeichen der NS-Zeit offenbar nicht entfernen ließ“.
Umgekehrt soll Bürgermeister Hebeiß das Regierungspräsidium angezeigt haben, wohl wegen Störung der Totenruhe.
Offensichtlich ist an den Schulen in Baden-Württemberg die Allgemeinbildung selbst der Lehrkräfte auf ein derart niedriges Niveau gesunken, daß die Urteilsfähigkeit derer dann später in Amt und Würden gekommenen Schüler unter dem Mangel an historischem Wissen leidet und zu Fehlinterpretationen führt.
Im Visier ist dabei insbesondere, daß die Gedenktafel mit dem angeblichen „Kennzeichen der NS-Zeit“ von der „Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS (HIAG)“ angebracht wurde.
Ganz im Sinne des insbesondere von linken Ideologen geprägten Zeitgeistes wird dabei die Waffen-SS häufig einfach ohne jede Differenzierung der (Totenkopf-) SS gleichgestellt.
Während Letztere vor allem durch die Verbrechen in den Konzentrationslagern zu Recht am Pranger steht, war die Waffen-SS eine der Wehrmacht unterstellte Einheit mit dem Kombattanten-Status nach geltendem Kriegsvölkerrecht , auch fand die bloße Mitgliedschaft in der Waffen-SS keinen Eingang als Straftatbestand in das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Sie hatte den Ruf einer „Elite-Truppe“ und neben den zu ihr – wie in die Wehrmacht – einberufenen Wehrpflichtigen zudem viele Freiwillige, oft aus teils besetzten und insbesondere von „kommunistischer Schreckensherrschaft befreiten“ Ländern – darunter gab es auch eine muslimische Einheit.
Schließlich und endlich erklärte kein Geringerer als der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer am 17. Dezember 1952 :
„Einer Anregung nachkommend, teile ich mit, dass die von mir in meiner Rede vom 3. Dezember 1952 vor dem Deutschen Bundestag abgegebene Ehrenerklärung für die Soldaten der früheren deutschen Wehrmacht auch die Angehörigen der Waffen-SS umfasst, soweit sie ausschließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben.“
Wie sich unterdessen die Sachlage darstellt, teilte „Noch-Bürgermeister“ Manfred Hebeiß seinen Bürgern in einem der letzten Amtsblätter wie folgend im Original-Wortlaut mit:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem durch intensive staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zwischenzeitlich zumindest der Verfahrensteil um
die Gedenktafel des Herbolzheimer Soldatengrabes abgeschlossen wurde, kann ich Ihnen im Nachgang im Wortlaut das Ergebnis der staatsanwaltschaftliehen Ermittlungen im Hinblick auf den Wahlspruch „Treue um Treue“ auf der Gedenktafel zu Ihrer Information bekannt geben.
Wahlspruch „Treue um Treue“ auf der Gedenktafel – kein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation.
Mit der Aufschrift auf der Gedenktafel wird keine Originalparole einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verwendet.
Der Wahlspruch „Treue um Treue“ ist nicht mit dem Wahlspruch der Waffen-SS bzw. der allgemeinen SS identisch.
Der Wahlspruch der Waffen-SS lautet vielmehr „Meine/unsere Ehre heißt Treue“ (vgL BGH, Urteil vom 28.7.2005 – 3 StR 60/05).
Hingegen war der Wahlspruch „Treue um Treue“ wohl in der Fallschirmjägertruppe der Wehrmacht verbreitet.
Er entstand vermutlich im 19. Jahrhundert, wobei die genaue Herkunft unklar ist.
Er fand auf Kriegerdenkmälern des Ersten Weltkriegs Verwendung.
Jedoch kam ihm in der NS-Zeit keine besondere Relevanz zu und er war nicht Teil des damaligen terminologischen Systems.
Die Wehrmacht und damit auch die Luftwaffe ist keine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Smne des § 86a StGB (BGH, Urteil vom 25.4.1979 – 3 StR 89/79).
Nach 1945 fand der Wahlspruch in der Fallschirmjägertruppe der Bundeswehr Verwendung.
Aufgrund des vermuteten Bezugs zur Wehrmacht hat der Inspekteur des Heeres mIt Befehl vom 20.5.2014 die Verwendung des Wahlspruchs „Treue um Treue“ im dienstlichen Umfeld seines Bereichs in jeglicher Form verboten (Schreiben des Bun cesrmrustenurns der Verteidigung vom 27.1.2023).
Die Aufschrift „Treue um Treue“ auf der Gedenktafel ist auch keine Parole und damit kein Kennzeichen, das der Originalparole der Waffen-SS zum Verwechseln ähnlich ist (§ 86a Abs. 2 S. 2 StGB).
Eine Parole ist zum Verwechseln im Sinne des § 86a Abs. 2 S. 2 StGB ähnlich.
wenn nach dem Gesamteindruck eines durchschnitt1ichen Betrachters eine Verwechslung mit dem Original möglich ist.
Es genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale der Originalparole in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck der Originalparole vermittelt wird.
Die verwendete Parole muss unverändert und in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen werden.- Ein auf einzelne Teile der Parole beschränkter Vergleich, der andere Teile aus der Betrachtung ausklammert, ist nicht zulässig.
Nach Form und Inhalt ist zu beurteilen, ob in der neu entstandenen Parole ungeachtet der vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen letztlich die Originalparole hervorsticht und Aussage sowie Erscheinungsbild prägt (BGH Urteil vom 28.7.2005 – 3 StR 60/05).
Erforderlich ist die objektive Übereinstimmung in wesentlichen Vergleichspunkten (Laufhütte in: Laufhütte u.a.
StGB Leipziger Kommentar 12. Aufl. 2007, § 86a Rn. 10).
Hiervon ausgehend ist der WahlspruCh „Treue um Treue“ nicht mit der Originalparole der Waffen-58 „Meine/unsere Ehre heißt Treue“ zum Verwechseln ähnlich.
Eine objektive Übereinstimmung in einem wesentlichen Vergleichspunkt liegt nicht vor.
Soweit die Wortübereinstimmung „Treue“ eine gewisse Ähnlichkeit zu vermitteln vermag, steht dem jedoch entgegen, dass eine Übereinstimmung mit einem wesentlichen Vergleichspunkt „Meine/unsere Ehre heißt Treue“ nicht besteht.
Der Originalspruch wird wesentlich durch den Text „Meine/unsere Ehre“ geprägt.
Mit dem Possessivpronomen („Meine/unsere“) identifiziert sich derjenige, der diese Parole verwendet, mit ihrem Erklärungsinhalt und bekennt sich zur ehemaligen nationalsozialistischen Organisation.
Ein solcher Bezug und ein derartiges Bekenntnis beinhaltet der Wahlspruch „Treue um Treue“ nicht.