Regierungspräsidium hat Verfahren abgeschlossen – Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette in der Umweltzone Heilbronn ab dem 01. Januar 2013.
Einsichtnahme in den endgültigen Plan im Internet als auch bei der Stadt Heilbronn, sowie im Regierungspräsidium möglich
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Heilbronn abgeschlossen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist aufgrund der in den Jahren 2008-2010 gemessenen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) rechtlich geboten.
Damit wird der Luftreinhalteplan in der bestehenden Zone verschärft.
Zur dauerhaften Verbesserung der Luftqualität wurde die Einführung eines Fahrverbots für Fahrzeuge mit gelber Plakette in der Umweltzone Heilbronn ab dem 1. Januar 2013 als weitergehende Luftreinhaltemaßnahme festgesetzt.
Die nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs bis einschließlich 06.07.2011 eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf wurden eingehend geprüft und angemessen berücksichtigt. Im Ergebnis ergaben sich gegenüber dem öffentlich ausgelegten Planentwurf keine Änderungen.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Heilbronn einschließlich einer Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, kann ab dem 29. August 2011 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter http://www.rp-stuttgart.de eingesehen werden. In der Zeit vom 29. August bis 11. September 2011 liegt der endgültige Plan bei der Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Infothek des Service-Centers im Erdgeschoss, Cäcilienstr. 45, 74072 Heilbronn und beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078 zur Einsichtnahme aus.