Ein Fall für Adi

In ultrarechten Kreisen war „Adi“ bisher das Kosewort für einen mit dem Ende 2. Weltkriegs untergegangenen Zeitgenossen…

Jetzt machte diese Kurzbezeichnung für die Heilbronner Antidiskriminierungsstelle bislang nur unrühmliche Versuche, Mitbürger zu bevormunden und dann diese mit öffentlichen Mitteln finanzierten grundgesetzwidrigen Machenschaften mit Hilfe einschlägig bekannter Hofberichterstatter zu rechtfertigen.

Dabei gäbe es – würde Artikel 3,3 des Grundgesetzes wortwörtlich genommen werden –  längst viel Anlaß, ernsthaft nicht nur einseitig aktiv werden.
Heißt es doch darin:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Klar doch: Der Aufschrei ist immer riesengroß, wenn das Klientel linker Zeitgenossen sich mit Klarheit und Wahrheit konfrontiert sieht und nicht alle nach ihrer Pfeife tanzen, sondern mündige Bürger es wagen, deren teils obskure bis in Staatsfeindlichkeit ausufernden Ansichten zu kritisieren.

Da können linksextreme Steinewerfer und Leute Minister werden, die nie wussten, was sie mit Deutschland anfangen sollten und es immer noch nicht wissen.
Doch zu solchen politischen Anschauungen gibt es nur großzügiges Wegschauen, denn das sind dann stets erlaubte freie Meinungsäußerungen.
Nicht so im umgekehrten Fall.
Da wird sogar vom Amts wegen diskriminiert und diskreditiert, daß er ordentliche Gerichte wierder für Ordnung sorgen müssen.

Jetzt hätte die „Adi“ endlich einmal mal eine sinnvolle Beschäftigung:

Da wird mit Graffitis ein AfD-Mitglied auf das übelste angegriffen.
Kein Einzelfall für die mit öffentlichen Mitteln versorgten Mitarbeiter?

Oder doch?

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